Feuerwehr-Führerschein: Sonderregelung für Retter
Quelle: Focus Online - Inhalt bereitgestellt von SPS
(altes Bild: betrifft nur das LF 8 rechts)
Feuerwehrmänner brauchen für das Steuern schwerer Einsatzfahrzeuge nun keinen Lkw-Führerschein mehr. Nach einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes reicht dafür die Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B.
Feuerwehrleute dürfen ab Anfang Juni auch mit einem Pkw-Führerschein ans Steuer eines Löschzugs. Eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bundesrat nun gebilligt. Damit können Autofahrer, die bei Feuerwehr, Katastrophen- oder Hilfsdiensten arbeiten, künftig auch ohne Lkw-Führerschein Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen bewegen. Bisher konnten sie mit der Fahrerlaubnis B nur Kraftfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren.
Voraussetzung ist, dass der Fahrer mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, in das Führen von Einsatzfahrzeugen eingewiesen wurde und seine Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen hat. Einweisung und Prüfung können Fahrlehrer oder die betroffenen Organisationen selbst durchführen.
Der „Feuerwehrführerschein“ wird von der jeweiligen Landesregierung ausgestellt. Die unterschiedlichen Organisationen können dann durch eine interne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen die Tauglichkeit des Anwärters feststellen. Der Führerschein gilt dann allerdings nur für diesen speziellen Zweck.