Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehr_in_Deutschland#Freiwillige_Feuerwehr
Die Feuerwehr ist in ganz Deutschland über die Notrufnummer 112 erreichbar. Zentraler Ort für Ausrüstung und Fahrzeuge ist die Feuerwache bzw. das Feuerwehrhaus.
Der Verantwortungsbereich der Feuerwehren wird in Deutschland in der Landesgesetzgebung durch die jeweiligen Feuerwehr-, Brandschutz- bzw. Hilfeleistungsgesetze geregelt. Daneben kann die Feuerwehr als öffentliche Einrichtung auch im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden tätig werden.
Die Tätigkeiten und die Aufgaben eines einzelnen Feuerwehrangehörigen mit anderen im Verbund sind länderübergreifend in den Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) festgelegt. Feuerwehren existieren dabei in verschiedenen Organisationsformen. Neben den kommunalen Formen Freiwillige Feuerwehr (deutschlandweit in jeder Gemeinde), Berufsfeuerwehr (in 102 Städten zusätzlich zur dortigen Freiwilligen Feuerwehr vorhanden) und der seltenen Pflichtfeuerwehr werden in Betrieben Werk- oder Betriebsfeuerwehren unterhalten.
In Deutschland liegt das Feuerwehrwesen in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Während technische Ausstattung und Ausbildung aufgrund bundeseinheitlicher Feuerwehr-Dienstvorschriften und Normen nahezu einheitlich sind, ergeben sich hinsichtlich Organisation und Finanzierung zahlreiche Unterschiede. Von daher ist es nahezu unmöglich, von der „Feuerwehr in Deutschland“ zu sprechen. Es ist vielmehr erforderlich, die Feuerwehr in den einzelnen Bundesländern zu betrachten.
Die Feuerwehren sind in den Feuerwehrverbände der 16 Bundesländer, den Bundesgruppen der Berufsfeuerwehr, Werkfeuerwehr, Jugendfeuerwehr, Bundesverband der Berufsfeuerwehren der Stationierungsstreitkräfte und Verband der Bundeswehrfeuerwehren organisiert. Dachorganisation für ganz Deutschland ist der Deutsche Feuerwehrverband.
Zur Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr muss eine körperliche und geistige Eignung vorhanden sein[2]. Je nach Gesetzeslage und örtlichen Gegebenheiten (Ausrüstung) kann ein ärztliches Attest, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G26.3 (für Atemschutzgeräteträger) und / oder ein Führungszeugnis verlangt werden.
Da die Feuerwehren einerseits effektiv und professionell arbeiten sollen, andererseits auch der Selbstschutz nicht zu kurz kommen darf, ist eine gute Ausbildung notwendig. Der größte Teil der Ausbildung erfolgt in der eigenen Feuerwehr. Die Ausbildung für jeden Feuerwehrangehörigen beginnt mit dem Lehrgang Truppmann Teil I (dem „Grundlehrgang“) und richtet sich nach den Vorgaben der Feuerwehrdienstvorschrift 2. Die Aus- und Weiterbildungen werden auf Gemeinde- oder Kreisebene sowie an den Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.[3]
Durch die verstärkte Technisierung der gesamten Gesellschaft ist die Art der Einsätze wesentlich komplizierter geworden. So werden immer mehr Spezialisten benötigt. Aus diesem Grund bilden sich in manchen Feuerwehren Schwerpunkte heraus, wie zum Beispiel im Chemiebereich oder im Strahlenschutz. Diese Feuerwehren können andere mit Fachleuten unterstützen.
Der aktive Dienst kann in einigen Ländern schon mit 16 Jahren beginnen[4] , in anderen Ländern erst ab 18[5] – wobei der Einsatz als Atemschutzgeräteträger grundsätzlich erst mit 18 besteht.[6] Da der Dienst körperlich sehr viel abverlangt, gibt es auch bei Freiwilligen ein bestimmtes Höchstalter für den Einsatzdienst. Meist endet er mit dem Erreichen des 60. oder 65. Lebensjahres. Ältere Mitglieder wechseln dann meist in eine „Alters-“ oder „Ehrenabteilung“.
Der Übungsbetrieb ist nicht leicht durchzuführen. Die Übungssituationen sollten möglichst realistisch sein, doch findet man nicht so leicht Übungsobjekte, die man einfach anzünden, oder Fahrzeuge, die man einfach zerschneiden kann. Noch schwieriger wird es, wenn es um Menschenrettung geht. So bleibt jede Übung nur ein Trockentraining, das den Feuerwehrleuten in Fleisch und Blut übergehen muss, um im Ernstfall richtig entscheiden zu können. Nur in sehr wenigen Fällen können sogenannte Heißübungen durchgeführt werden; diese sind jedoch sehr wichtig um Feuerwehrpersonal an den Umgang mit dem Feuer zu gewöhnen.
Neben dieser praktischen Aus- und Fortbildung gehört auch theoretisches Wissen zu den notwendigen Grundlagen des Feuerwehrdienstes.
Teilweise werden Feuerwehrleistungsbewerbe durchgeführt. Dabei ist zwischen Leistungsabzeichen, die sich an den Dienstvorschriften zur Abarbeitung eines Löscheinsatzes oder Technischer Hilfeleistung anlehnen und eher sportlich orientierten Wettkämpfen zu unterscheiden. Sie werden bis zu Weltmeisterschaften durchgeführt.
Das Brandschutzwesen und damit die Organisation der Feuerwehr unterliegt in Deutschland wie schon oben erwähnt der Gesetzgebung der Bundesländer. Daher unterscheidet sich die Organisation auch der Freiwilligen Feuerwehr in den einzelnen Bundesländern teilweise beträchtlich. Grundsätzlich lehnt sich die Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr jedoch an die jeweilige Struktur der kommunalen Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, usw.) an. Dabei hat jede Kommune eine Freiwillige Feuerwehr, die jedoch meist an mehreren Standorten vertreten ist. Die personelle und materielle Ausrüstung z.B. mit Feuerwehrfahrzeugen richtet sich dabei nach dem vor Ort im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Feuerwehrstandortes befindlichen Gefahrenpotentials aus Einwohnerzahl, Industrie- und Gewerbebetrieben und Verkehrsinfrastruktur (z. B. Landstraßen oder Autobahnen). In manchen Bundesländern muss hieraus ein sogenannter Brandschutzbedarfsplan erstellt werden, aus dem sich unter Berücksichtigung der Hilfsfrist die Mindeststärke der Feuerwehr ergibt. In anderen Bundesländern sind Mindeststärkeverordnungen eingeführt, die die Ausrüstung der Feuerwehr landesweit regeln. Die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren reicht dabei von Standorten mit einem Löschfahrzeug für eine Löschgruppe bis zu Standorten, die personell und materiell weit über der Stärke eines Löschzuges ausgerüstet sind.
Da jede Gemeinde dazu verpflichtet ist, für den Brandschutz zu sorgen, kann es vorkommen, dass Bürger zur „Feuerwehr“ befohlen werden, wenn sich nicht genug freiwillige Helfer finden. Dies ist in etwa mit der Schöffenpflicht vergleichbar. Diese Feuerwehr wird Pflichtfeuerwehr genannt.
Eine Werkfeuerwehr ist in Deutschland eine Feuerwehr, welche im Sinne des Gesetzes nicht öffentlich ist. Werkfeuerwehren sind staatlich angeordnete oder staatlich anerkannte Feuerwehren. Die Angehörigen von Werkfeuerwehren sind hauptberufliche Kräfte und/oder nebenberufliche Kräfte, die primär einer anderen Aufgabe in dem zu schützenden Betrieb nachgehen und im Einsatzfall alarmiert und von ihrer Tätigkeit freigestellt werden. Dem entsprechend kann eine Werkfeuerwehr wie eine Berufsfeuerwehr organisiert sein, wenn vorhanden ergänzt und unterstützt von nebenberuflichen Kräften, oder analog einer Freiwilligen Feuerwehr. Die Hauptaufgabe der Werkfeuerwehren besteht überwiegend in der Sicherstellung des Brandschutzes in großen Industriebetrieben. Sie müssen bezüglich Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung den Erfordernissen sowohl der zu schützenden Betriebe als auch der öffentlichen Feuerwehr entsprechen.
Werkfeuerwehren sind spezialisiert auf die in ihrem Unternehmen zu erwartenden Einsätze. So sind zum Beispiel Flughafenfeuerwehren speziell für die Brandbekämpfung an Flugzeugen ausgelegt. Entsprechend den Auflagen durch die Aufsichtsbehörden dürfen die Werkfeuerwehren auch außerhalb des Werkgeländes auf Anforderung eingesetzt werden.
Öffentliche Feuerwehren (Berufs-, Pflicht- und Freiwillige Feuerwehren) bilden mit den Werkfeuerwehren die Feuerwehren der Gemeinde. Regelmäßig überprüfen die Aufsichtsbehörden, z.B. in NRW die Bezirksregierungen, den Leistungsstand der Werkfeuerwehren im Regierungsbezirk. Der Werkfeuerwehrverband Deutschland (WFVD) ist ein Zusammenschluss aller deutschen Werkfeuerwehren.
Die Werkfeuerwehren der chemischen Industrie unterhalten gemeinsam mit österreichischen Betriebsfeuerwehren das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem TUIS.
Das Aufstellen bzw. Einrichten einer Werkfeuerwehr kann zum einen eine gesetzliche Auflage aufgrund der besonderen Gefahrensituation in einem Betrieb sein oder auch eine freiwillige Einrichtung eines Betriebs, der sich davon eine kürzere Eingreifzeit der Einsatzkräfte im Gegensatz zur öffentlichen Feuerwehr erhofft und damit ggf. durch das schnelle Handeln eine große Kostenersparnis durch minimierte Ausfallzeiten von Maschinen bei einem Schadensfall.