Prämie für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen

Hessen führt eine Anerkennungsprämie für

ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ein

 

Das Kabinett hat auf Vorschlag von Innenminister Boris Rhein die Einführung einer Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beschlossen.
Mit dieser Anerkennungsprämie soll das langjährige Engagement der rund 74.000 Einsatzkräfte in den Freiwilligen Feuerwehren für die Gesellschaft und ihren Dienst am Nächsten anerkannt werden.

Die Anerkennungsprämie wird gestaffelt nach Dienstzeit in der Einsatzabteilung in jeweils 10-jährigem Abstand vergeben. So wird nach 10 Jahren eine Prämie in Höhe von 100 Euro, nach 20 Jahren von 200 Euro, nach 30 Jahren von 500 Euro und nach 40 Jahren von 1.000 Euro gezahlt, verbunden wird dies mit einer Dankesurkunde. Voraussetzung für den Erhalt der Anerkennungsprämie ist eine aktive Dienstzeit in einer Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr.

Die Anerkennungsprämie wird vom Land Hessen bezahlt. Im Jahr 2011 hat das Innenministerium hierfür 500.000 Euro bereitgestellt. Damit unterstreicht die Landesregierung ihre Wertschätzung für die unersetzliche Arbeit der Einsatzkräfte und stellt zugleich sicher, dass alle Feuerwehrangehörigen gleich behandelt werden - unabhängig davon, ob sie in einer finanzstarken oder finanzschwachen Kommune tätig sind.

Erstmals kann die Anerkennungsprämie für nach dem 1.1.2011 erreichte Jubiläen beantragt werden. Eine rückwirkende Ehrung für in der Vergangenheit bereits erreichte Jubiläen ist nicht möglich.

Verfahren:
Anträge auf Verleihung einer Anerkennungsprämie sind unter Verwendung des als Anlage angehängten Formblattes einzureichen. Hier ist eine Zeile des Formblattes (siehe Anhang) für einen Antrag für eine Person vorgesehen. Es wird als pdf-Dokument zum handschriftlichen Ausfüllen sowie als Word-Dokument zur Verfügung gestellt.

Antragsteller ist der Gemeindevorstand/der Magistrat der Wohnsitzgemeinde auf dem Dienstweg zum zuständigen Regierungspräsidium. Der Antrag ist von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder in deren Abwesenheit von deren/dessen Vertreter im Amt zu unterzeichnen.
Diese bzw. dieser übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben im Antragsformular sowie dafür, dass die Angaben über die Dienstzeiten hinreichend belegt sind. Die Mitzeichnung der Stadt- oder Gemeindebrandinspektorin bzw. des Stadt- oder Gemeindebrandinspektors bestätigt die Richtigkeit der inhaltlichen Angaben und stellt sicher, dass sie oder er beteiligt wurde.

Das Regierungspräsidium prüft die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben im Antragsformblatt, erstellt die Urkunde und zahlt die entsprechende Prämie mittels Verrechnungsscheck aus.

Die Jubiläumsurkunde und der Verrechnungsscheck sollen bei einem angemessenen und festlichen Anlass überreicht werden. Dies soll in Anbetracht der Bedeutung der Verleihung mindestens durch den Gemeindevorstand oder Magistrat der Wohnsitzgemeinde erfolgen